öffentliche Mitwirkungsauflage – UeO Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Grindelwald-First
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald-First» vom 4.8.98; Änderung 2020 / 2023 Bachalp – First
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannten Planungen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Während der Zeit vom 28. September bis am 27. Oktober 2023 liegen während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung folgende Akten öffentlich auf:
- Änderung Überbauungsplan 1:7500
- Anpassung Überbauungsvorschriften
- Erläuterungsbericht
- UVP – Voruntersuchung
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind einzureichen an die Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald und als Mitwirkung zu kennzeichnen.
Grindelwald, 22. September 2023
Der Gemeinderat