Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung «Camping Eigernordwand» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich oben aufgeführt verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z. Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat








