3. Juni 2020
Umwandlung Bewilligung B in C
GrundsatzDie Niederlassungsbewilligung kann erteilt werden, wenn die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Widerrufsgründe nach Art. 62 respektive nach Art. 63 AIG vorliegen. Folgenden Staatsbürger/innen und Personengruppen kann die Niederlassungsbewilligung frühestens nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren mit Aufenthaltsbewilligung B in der Schweiz erteilt werden: Staatsbürger/in von: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, […]