15. Oktober 2020
Ruhe an öffentlichen Feiertagen
Link⁄Formular Weitere InformationenVerantwortlich Bereich Sicherheit An Sonntagen, hohen Festtagen und übrigen öffentlichen Feiertagen sind Tätigkeiten untersagt, welche Lärm verursachen und dadurch Gottesdienste und die allgemeine Ruhe erheblich beeinträchtigen.