Beiträge aus der Kategorie «Neuigkeiten»
Der allgemeine Gemeindehaushalt schloss im Rechnungsjahr 2019 ausgeglichen ab, wobei zusätzliche Abschreibungen getätigt werden konnten. Alle Angaben zur Jahresrechnung 2019 können Sie im nachfolgenden Dokument nachlesen.
Aufgrund der ausserordentlich Lage Informieren wir hiermit unsere Seniorinnen und Senioren und Personen, die zu einer Risikogruppe gehören über das optimale Verhalten im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Ein Infoblatt vom 23. März 2020 der kantonalen Steuerverwaltung informiert über Massnahmen, die im Zusammenhang mit der Coronakrise umgesetzt werden:
Die ausserordentliche Lage wegen dem Coronavirus hat auch in unserer Gemeinde zu vorübergehenden Veränderungen geführt. Untenstehend entnehmen Sie die Weisungen des Gemeinderats von Grindelwald.
Wegen dem Coronavirus werden die Schulen in der ganzen Schweiz per 16. März 2020 vorübergehend geschlossen. Untenstehend entnehmen Sie die Informationen der Bildungsdirektion des Kantons Bern.
Der Kanton Bern teilt mit, dass das Amtsblatt ab sofort nur noch online lesbar ist. Im Amtsblatt werden Baupublikationen, Meldungen des Schweizerischen Handelsamtsblattes SHAB sowie Meldungen zu «Beschlüssen und politischen Rechten» veröffentlicht. Das Amtsblatt erscheint wöchentlich jeden Mittwoch. Online sind alle aktuellen Publikationen sowie die älteren Ausgaben von September 2017 bis Dezember 2019 zu finden. […]
Via BE-Login können Sie immer und von überall auf Ihre Steuerangaben zugreifen.
Die während der öffentlichen Auflage eingegangenen Mitwirkungen zur Anpassung der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement), zur Ausscheidung der Gewässerräume und zur Integration der Naturgefahrenkarte in die Ortsplanung wurden vom Gemeinderat im Mitwirkungsbericht als Teil des Erläuterungsberichts gewürdigt und verabschiedet. Die Unterlagen wurden zur Vorprüfung ans Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht und hier hier einsehbar:
Abgestellte Fahrzeuge Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Haftungsfrage Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede […]